Von einer ganzen Welle neuer Finanzprodukte bis hin zur besser gelösten Zahlungsabwicklung eröffnet Open Banking Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen innovative Wege für ihr Finanzmanagement. Die zentralen Akteure dahinter sind Kontoinformationsdienste (KID) bzw. Account Information Service Provider (AISP) und Zahlungsauslösungsdienste (ZAD) bzw. Payment Initiation Service Provider (PISP).Was aber ist ihre genaue Rolle? Worin unterscheiden sie sich? Und wie operieren sie? All dies beleuchten wir im Folgenden mit den wichtigsten Fakten und Hintergründen.
Was ist Open Banking?
Das Konzept hinter dem einen erschließt sich am besten über die Grundlagen des anderen: Im Kern bedeutet Open Banking, autorisierten Unternehmen Zugang zum Bankkonto von deren Inhabern zu gewähren, wenn diese ihre Zustimmung dazu erteilen.Technisch realisiert wird dies über programmierbare Schnittstellen, genannt Application Programming Interfaces (APIs), über die etwa eine App finanzbezogene Daten abrufen oder auch Zahlungen tätigen kann. Einfachheit und Geschwindigkeit sind dabei das Ausschlaggebende, macht Open Banking so doch von Apps zur Budgetplanung bis hin zum Zahlungsverkehr im E-Commerce verschiedenste Anwendungsszenarien möglich. Dies zudem bei voller Kontrolle für die Verbraucher: In welchem Umfang sie einer App Zugriff gewähren möchten, können sie exakt definieren, zudem erfolgen Transaktionen nur auf ihre Autorisierung hin.Den Weg frei für Open Banking machte die Europäische Union im Jahr 2015 mit der Vorlage der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), die Banken dazu verpflichtet, Drittanbietern auf Veranlassung eines Kunden Zugang zu dessen Konto zu gewähren. Selbiges sollte ein Jahr darauf auch für die neun größten Banken im Vereinigten Königreich gelten, als die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA ein entsprechendes Mandat verabschiedete, das die Geldhäuser ferner auch zur Umsetzung bestimmter Standards für ihre APIs verpflichtete. Für die aufsichtsrechtliche Umsetzung der Open-Banking-Standards verantwortlich ist in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).Die Rolle von KID und ZAD
Die Nutzung von Open-Banking-Daten gemäß PSD2 erfordert für Zahlungsauslösedienste (ZAD) bzw. Payment Initiation Services Provider (PISP) eine Zulassung bei der BaFin. Geht es ausschließlich um Kontoinformationsdienste (KID) bzw. Account Information Service Provider (AISP), reicht eine Registrierung bei der Behörde aus. Bezeichnet werden beide Kategorien dann als Drittanbieter, ihre Dienste unterscheiden sich jedoch weiterhin:- KID bieten Kontoinformationsdienste, indem sie Finanzdaten lediglich abrufen. Sie fassen zwar etwa die Daten mehrerer Bankkonten zusammen oder werten diese aus, doch Aktivitäten auslösen und so etwa Zahlungen abwickeln können sie nicht.
- ZAD können als Zahlungsauslösedienste dagegen Geldbeträge vom Konto eines Nutzers transferieren. Entsprechende Zahlungen erfolgen jedoch nur gegen Einwilligung des Kunden.








